Rehabilitationssport

„Beweglichkeit ist Lebensqualität“

Bereits seit über 50 Jahren gibt es Rehasport. Eine klasse Errungenschaft, denn Rehasport ist Fitness und Gesundheitssport zugleich, ist Gemeinschaft, für jeden Etwas und zielführend. Jeder kann am Rehabilitationssport teilnehmen, unabhängig ob er gesund ist, Vorerkrankungen oder eine Behinderung aufweist, denn jeder Teilnehmer leistet mit diesem Sport einen wichtigen Beitrag für sich und seine Gesundheit.

Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine Sozialleistung, die von dem Krankenkassen finanziert wird. Für die Teilnehmenden ist der Habilitationsvortrag somit kostenlos.

Rehabilitationssport wird vom Arzt verordnet und kann bei allen anerkannten Leistungsanbietern durchgeführt werden.

Rehabilitationssport ist Fitness
Rehasport, die Abkürzung für den Begriff Rehabilitationssport, ist in erster Linie Fitness und Gesundheitssport gleichermaßen. Auch wenn der Begriff des Wortes nach therapeutischen Maßnahmen klingt, ist er nicht mit einer Therapie zu verwechseln, ganz im Gegenteil:
Beim Rehabilitationsport müssen die sogenannten Patienten selber sportlich aktiv werden, meistens in Form von Gymnastik. Ein weiteres Indiz, dass es sich beim Rehabilitationssport um Fitness handelt, ist die Förderung der motorischen Grundeigenschaften bzw. motorischen Fähigkeiten beim Sport. Unter diesen werden die Fähigkeiten zusammengefasst, welche in jeder Sportart relevant sind und die Leistungsfähigkeit von jedem Menschen bestimmen. Diese motorischen Grundeigenschaften sind Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination. Beim Rehabilitationssport werden hiervon Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination gefördert, also vier von fünf Grundeigenschaften und Fähigkeiten.

Rehabilitationssport ist Gemeinschaft
Der Rehabilitationssport muss in der Gruppe stattfinden, wobei die maximale Anzahl der Teilnehmer auf 15 begrenzt wird. Je nach der Größe des Raumes können es auch weniger Teilnehmer sein. Das Schöne ist: In dieser fest bestehenden Gruppe treffen sich die Patienten regelmäßig, das bedeutet für ein bis drei Einheiten in der Woche, je nach der individuellen Verordnung des Arztes. Jede Einheit muss nach der Rahmenvereinbarung mindestens 45 Minuten dauern. Zudem wird der Arzt den Rehasport in der Regel über 50 Einheiten verordnen. So entsteht durch die Regelmäßigkeit, Langfristigkeit und die Gruppendynamik schnell eine tolle Gemeinschaft!

Rehabilitationssport ist für Jeden etwas
Rehasport wird vom Arzt verordnet. Das Gute ist: Seit dem Jahr 2001 hat jeder Versicherte einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung des Rehabilitationssports. Damit ist er nicht (mehr) abhängig von der Ermessensentscheidung der Krankenkassen. Auch für die Verordnung von Rehabilitationssport existiert kein Indikationskatalog.

Der weitere Vorteil ist: Rehasport benötigt keine Zuzahlung und ist damit für den Patienten kostenlos. Es handelt sich hierbei um eine Heilleistung und damit um eine Sozialleistung.
Anbieter von Rehabilitationssport zahlen einen monatlichen Beitrag von zehn oder 30 Euro, abhängig vom Mitgliedsstatus (außerordentliches Mitglied oder ordentliches Mitglied) beim Bundesverband Rehabilitationssport, dem sogenannten Rehasport Deutschland e.V..

Bereits ab dem siebten Lebensjahr kann die Teilnahme am Rehabilitationssport verschrieben werden. Sobald der Jugendliche 15 Jahre alt, kann er sogar selber den Antrag für den Sport für die Krankenkasse unterschreiben, da es sich bei diesem um eine Sozialleistung handelt. Jugendliche ab dem fünfzehnten Lebensjahr dürfen nämlich nach § 36 Sozialgesetzbuch I (Handlungsfähigkeit) Sozialleistungen entgegen nehmen und selbstständig Anträge auf diese stellen. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung für den Sport.

Auch Anbieter haben nur Vorteile bei der Durchführung von Rehabilitationssport: Durch diesen wird das Angebot um gesundheitsorientierten Sport ergänzt. Nichts ist schöner, als Menschen zu ermöglichen, langfristig gesund und fit zu bleiben sowie zu werden und diese zur Bewegung zu motivieren. In den meisten Fällen entdecken die Patienten durch die Teilnahme am Rehabilitationssport ihre Leidenschaft für Sport und Bewegungen und bleiben auch nach Ablauf der Verordnung als langfristige Kunden bestehen. Durch das Angebot von Rehabilitationssport erreichen Anbieter zudem Kunden, welche sonst nicht den Weg zu ihnen gefunden hätten. Gerade ältere (über 50 Jahre alt) und weibliche Kunden (über 65% der Teilnehmenden sind weiblich) sind häufig beim Rehabilitationssport vertreten.

Rehabilitationssport ist zielführend
Ob gesund, mit Vorerkrankung(en) oder mit Behinderung: Jeder Mensch tut beim Rehabilitationssport etwas Gutes für sich und seine Gesundheit.
Das Ziel dieses Sport ist es, die Teilnehmenden in der eigenen Verantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken. Hierzu werden in jeder Einheit gemeinsam gymnastische Übungen eingeübt, die der Gesunderhaltung und Linderung von Symptomen dienen. Die Übungsleiter erklären bei jeder Übung, wofür diese nützlich ist und worauf die Teilnehmenden bei der Ausführung achten müssen. So sollen die Patienten motiviert, angeleitet und gestärkt werden, diese Übungen für sich und ihre Gesunderhaltung selbstständig und langfristig auch Zuhause anzuwenden. Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass Rehabilitationssport nur wenig Equipment benötigt, sodass jeder Teilnehmer die Übungen auch realistisch und kostengünstig selbstständig Zuhause durchführen kann.

Dadurch wird das weitere Ziel von Rehabilitationssport deutlich, der Motivation der Patienten zu der langfristigen und selbstständigen Ausübung von Sport. Dies kann natürlich auch in der Fortführung der bestehenden Gruppe nach Ablauf der Verordnung und bei weiteren Angeboten (zum Beispiel Gerätetraining) des Anbieters geschehen. Häufig entdecken Patienten beim Rehabilitationssport ihre Begeisterung für Sport und Bewegung und bleiben langfristig aktiv.

Rehabilitationssport benötigt nur wenig Equipment
Rehabilitationssport benötigt nur wenig Zubehör und ist damit für jeden, unabhängig ob Patient oder Anbieter, durchführbar.
Benötigt werden lediglich Sportkleidung der Patienten sowie eine Fitnessmatte seitens der Anbieter. Patienten müssen sich für diesen Sport jedoch keine neue Kleidung kaufen, sondern können einfach ein bequemes Shirt, eine bequeme Hose und dicke Socken verwenden.
Die Gymnastikübungen können in der Regel ohne Geräte ausgeführt werden oder um kleine Geräte ergänzt werden. Beispiele hierfür sind Bänder, Bälle oder kleine Hanteln. Rehabilitationssport in Form eines technischen Gerätetrainings darf seit dem Jahr 2011 gemäß der Rahmenvereinbarung nicht mehr durchgeführt werden.
Patienten können jedoch, je nach den eigenen Vorlieben und Wünschen, ergänzende und zusätzliche Trainingsangebote bei den Anbietern kostenpflichtig selbstständig nutzen.

Rehabilitationssport ist einheitlich
In der Rahmenvereinbarung zwischen Anbietern (den sogenannten Rehabilitationsträgern) des Rehabilitationssports, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und verschiedenen Vereinen wurden einheitliche Grundlagen für den Sport festgelegt.
Dadurch ist sicher gestellt, dass jeder Anbieter das gleiche Angebot durchführt und jeder Patient die gleiche Leistung erhält, es sind also hohe Qualitätsstandards gegeben.
Inhalte der Rahmenvereinbarung sind zum Beispiel die Dauer der Einheiten (mindestens 45 Minuten), die Anzahl der vom Arzt zu verortenden Einheiten (normalerweise über 50 Einheiten) und die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleiter (berufliche Vorqualifikation mit zusätzlichem Sonderlehrgang).
Der aktuelle Stand der Rahmenvereinbarung ist der 01.11.2011.

Auch der Bundesverband Rehabilitationssport dient der Qualitätssicherung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit des Rehasports und damit der professionelle Partner für alle Rehabilitationsträger.

Von der Verordnung bis zum Rehabilitationssport
Als Patient wird der Sport vom Arzt verschrieben. Hierbei kann es sich um jeden Arzt mit einer kassenärztlichen Zulassung handeln. Die Fachrichtung des Arztes ist hierbei unerheblich. Eine privatärztliche Praxis dagegen kann keine Verordnung ausstellen.

Nach der ärztlichen Verordnung ist der nächste Schritt die Beantragung für die Übernahme der Kosten für den Rehabilitationssport bei der Krankenkasse. Der Krankenkasse liegt eine Liste mit allen anerkannten Rehasportanbietern vor, denn der Sport kann nur bei anerkannten Anbietern erfolgen.
Nachdem die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat, wendet der Patient sich an den Anbieter, der auf der Verordnung steht. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für genau diesen festgelegten Leistungsanbieter.
Zwischen dem Patienten und dem Anbieter des Rehabilitationssport werden dann alle weiteren Einzelheiten abgesprochen.

Mehr Informationen bei:

Eva Matejka
Fachübungsleiter | Orthopädie

https://reha-fit-weiden.business.site/

 

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